Kostenlose Beratung unter Tel.: 0821-990 72 63

Telefon:
0821 – 430 85 094
0821 – 990 72 63
Fax: 0821 – 297 42 330
E-Mail: curamedpflege@mail.de

Beitragsseiten

Die neuen 5 Pflegegrade

Seit dem 01.01.2017 ist das neue Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Folge, dass die vorherigen 3 Pflegestufen durch die neuen 5 Pflegegrade abgelöst werden. Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um die 5 neuen Pflegegrade. Die Einstufung in einen Pflegegrad wird durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vorgenommen und erfolgt dann, wenn hierbei eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Sollten Sie oder einer Ihrer Angehörigen bereits über eine Pflegestufe verfügen, werden Sie automatisch in einen höheren Pflegegrad eingestuft. Niemand wird durch diese Pflegereform schlechter gestellt als zuvor. Innerhalb dieser Pflegegrade stehen Ihnen unter anderem Pflegesachleistungen und Betreuungsgeld zu. In allen Pflegegraden werden nun auch demenzielle Erkrankungen berücksichtigt.

Erfahren Sie jetzt wie Sie einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen können.

In 6 Schritten zum Pflegegrad – So geht’s

1. Fällt Ihnen auf, dass Ihr Angehöriger immer mehr und dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist, so können Sie für ihn oder mit ihm zusammen einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Auch wenn Sie bei Ihren Eltern, Großeltern oder Bekannten eine angehende Demenz beobachten, kann für sie ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse bestehen.

2. Rufen Sie bei der zuständigen Pflegekasse Ihres Angehörigen an oder schreiben Sie einen kurzen, formlosen Brief an die Pflegekasse und beantragen Sie für ihn Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Pflegekassen sind den zuständigen Krankenkassen angeschlossen. Sie werden nach dem Anruf ein Formular per Post erhalten.

3. Sofern Sie den Antrag telefonisch gestellt haben, erhalten Sie nach dem Anruf ein Formular per Post, das Sie ausfüllen und vom Antragsteller bzw. seinem Bevollmächtigten unterschreiben lassen.
Tipp: Machen Sie nur die nötigsten Angaben und gehen Sie bezüglich des Pflegebedarfs noch nicht ins Detail!

4. Nachdem Sie den Antrag schriftlich eingereicht haben, wird sich ein Gutachter des MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) ankündigen, um einen Termin zu vereinbaren und den Antragsteller persönlich zu begutachten. 
Tipp: Notieren Sie sich bestenfalls zu speziellen oder besonders aufwändigen Pflegesituationen Beispiele aus dem Pflegealltag, die Sie beim Besuch des Gutachters anbringen können.

5. Nach dem Besuch des Gutachters erhält der Antragsteller den Bescheid von der Pflegekasse über den zugewiesenen Pflegegrad.

6. Sollte der Antragsteller fälschlicherweise keinen Pflegegrad erhalten bzw. ein zu geringer Pflegegrad anerkannt worden sein, so können Sie Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse innerhalb eines Monats einlegen.

Wieviel Pflegegeld gibt es bei häuslicher Pflege?

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, wenn Angehörige oder gute Freunde ihre häusliche Grundpflege oder Betreuung sicherstellen und sich um den Haushalt kümmern. Das volle Pflegegeld erhalten sie, wenn allein ihre Angehörigen, Freunde oder Bekannten sie zu Hause umsorgen.

Wie hoch fällt das volle Pflegegeld für Pflegebedürftige, die zu Hause allein von ihren Angehörigen oder Freunden gepflegt werden aus?

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad 1 0 Euro
Pflegegrad 2 316 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro
Haushaltshilfe

Haushaltshilfe

Aufräumen, Staubsaugen, Waschen und Bügeln, Mahlzeiten vorbereiten, Glühbirnen auswechseln

Überleitungs-pflege

Überleitungs-pflege

Stundenweise Betreuung Ihrer Angehörigen während der Verhinderung der Pflegeperson

Bereitstellung von Nachweisen

Bereitstellung von Nachweisen

Pflegebesuche zum halb- oder vierteljährlichen Pflichttermin

Hauswirtschaft

Hauswirtschaft

Reinigung der Wohnung

Hauswirtschaft

Hauswirtschaft

Reinigung der Fenster

Hauswirtschaft

Hauswirtschaft

Wäsche waschen und bügeln

Hauswirtschaft

Hauswirtschaft

Zubereitung von Mahlzeiten und Kochen

Grundpflege

Grundpflege

An- und Auskleiden, Betten, Umbetten und Lagern

Behandlungspflege

Behandlungspflege

Verbandwechsel einschließlich Wundpflege

Blutzucker-messung

Blutzucker-messung

Blutzuckerkontrolle und Medikamentengabe

Kompressions-strümpfen

Kompressions-strümpfen

Hilfe beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

Verhinderungs-pflege

Verhinderungs-pflege

Entlastung Ihrer Angehörigen bei Krankheit und Urlaub